Wohngebäude
Die einzige Versicherung, die Ihre Bank verlangt.
Ohne Nachweis wird das Darlehen nicht ausgezahlt — die Immobilie ist schließlich ihre Sicherheit. Das führt dazu, dass viele die Police schnell abschließen und nie wieder ansehen. Genau dort entstehen die Lücken.
Starkregen, Überschwemmung und Rückstau sind in der Grunddeckung nicht enthalten. Sie erfordern den Einschluss erweiterter Naturgefahren. Das ist der häufigste Grund, warum nach einem Unwetter kein Geld fließt — und im Voralpenraum keine theoretische Gefahr.
Was die Grunddeckung abdeckt
Versichert sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel — das sind die klassischen drei Gefahrengruppen. Dazu gehören auch Aufräum-, Abbruch- und Schutzkosten sowie die Kosten der Brandbekämpfung.
Wird das Gebäude vollständig zerstört, wird der Aufbau eines gleichwertigen Neubaus erstattet, einschließlich Architekten-, Konstruktions- und Planungskosten. Das ist wichtiger als es klingt: Ein Wiederaufbau nach heutigen Standards kostet regelmäßig mehr als der Marktwert des alten Hauses.
Wo die Tarife sich unterscheiden
Der wichtigste Unterschied liegt bei der groben Fahrlässigkeit. In einfachen Tarifen wird bis zu einem festen Betrag von etwa 5.000 Euro geleistet, in hochwertigen bis zur vollen Versicherungssumme. Bei einem Brand durch eine vergessene Kerze macht das den ganzen Unterschied.
Ebenso relevant: Leistung auch bei Nässeschäden, die nicht aus einem defekten Rohr stammen, sondern etwa aus undichten Fugen oder Fliesen. Das ist ein häufiger und oft nicht gedeckter Fall.
Was dazugehört
- Erweiterte Naturgefahren — Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck, Erdrutsch
- Glasversicherung — Fenster- und Türverglasung, im Paket kombinierbar
- Photovoltaik — eigene Deckung für Anlage und Ertragsausfall
- Bauleistung — für die Bauphase, bevor der Gebäudeschutz greift
- Hausrat — das Gebäude ist versichert, Ihr Inventar nicht
Gebäude oder Hausrat — was ist wo versichert?
| Gegenstand | Wohngebäude | Hausrat |
|---|---|---|
| Mauern, Dach, Fenster, Türen | ja | nein |
| Fest verbaute Einbauküche | meist ja | nur wenn nicht im Gebäude versichert |
| Heizungsanlage, Sanitär | ja | nein |
| Möbel, Kleidung, Elektronik | nein | ja |
| Teppiche, Lampen, Gardinen | nein | ja |
| Garage und Carport | ja, wenn mitversichert | nein |
Die Abgrenzung entscheidet im Schadenfall darüber, welche Police zahlt. Bei Einbauküchen und fest verbauten Elementen lohnt der Blick in beide Verträge — sonst zahlt am Ende keiner.
Häufige Fragen
Ist die Wohngebäudeversicherung Pflicht?
Gesetzlich nicht, aber praktisch. Banken verlangen den Nachweis vor der Auszahlung des Darlehens, weil die Immobilie ihre Sicherheit ist. Ohne Police gibt es kein Geld.
Sind Starkregen und Überschwemmung mitversichert?
Nicht in der Grunddeckung. Diese umfasst Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Schäden durch Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck oder Erdrutsch erfordern den gesonderten Einschluss erweiterter Naturgefahren.
Was ist der Unterschied zwischen Gebäude- und Hausratversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung deckt alles, was fest mit dem Haus verbunden ist — Mauern, Dach, Fenster, Heizung. Die Hausratversicherung deckt bewegliche Gegenstände wie Möbel, Kleidung und Elektronik. Bei Einbauküchen lohnt der Blick in beide Verträge.
Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit in der Police?
Schäden durch eigenes deutliches Verschulden, etwa eine vergessene Kerze oder eine unverschlossene Haustür. Einfache Tarife leisten hier nur bis zu einem festen Betrag von etwa 5.000 Euro, hochwertige bis zur vollen Versicherungssumme. Das ist der wichtigste Tarifunterschied.