Gesundheit
Die Grenze kennt kaum jemand genau.
In die private Krankenversicherung darf nicht, wer will, sondern wer darf. Für Angestellte entscheidet die Versicherungspflichtgrenze — 2026 liegt sie bei 77.400 Euro im Jahr, also 6.450 Euro im Monat.
Für wen der Wechsel überhaupt offensteht
Angestellte müssen mit ihrem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze liegen. Maßgeblich ist das gesamte regelmäßige Entgelt, also auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Selbstständige und Freiberufler können unabhängig von der Höhe ihres Einkommens wechseln. Für sie ist die Frage nicht ob, sondern ob es sich rechnet.
Beamte und Beamtenanwärter erhalten Beihilfe und versichern nur den verbleibenden Anteil. Für sie ist die private Krankenversicherung meist die wirtschaftlich sinnvollere Wahl.
Was in der gesetzlichen Kasse gilt
Beiträge werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben, die 2026 bei 69.750 Euro im Jahr liegt. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wurde für 2026 auf 2,9 Prozent festgelegt. Was darüber hinaus verdient wird, bleibt beitragsfrei.
Ein Rechner für beide Fragen — Wechselmöglichkeit und tatsächlicher gesetzlicher Beitrag inklusive Arbeitgeberanteil — folgt an dieser Stelle.
Rechengrößen 2026
Quelle: Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 sowie Festlegung des Bundesgesundheitsministeriums vom 10. November 2025.
Krankenzusatz für gesetzlich Versicherte
Der häufigere Fall: Sie bleiben in der gesetzlichen Kasse und ergänzen gezielt dort, wo deren Leistung endet.
Zahn
Der Bereich mit den höchsten Zuzahlungen und dem klarsten Nutzen.
- Zahnersatz — Kronen, Brücken und Implantate über den Festzuschuss hinaus
- Inlays und hochwertige Füllungen — Statt der Regelversorgung
- Professionelle Zahnreinigung — Jährliche Erstattung
- Kieferorthopädie — Für Kinder und Jugendliche über den Kassenkatalog hinaus
- Funktionsanalyse — Bei Fehlstellungen und Beschwerden im Kiefergelenk
Ambulant
Leistungen, die die gesetzliche Kasse nur teilweise oder gar nicht trägt.
- Sehhilfen — Brillen und Kontaktlinsen
- Vorsorgeuntersuchungen — Über den gesetzlichen Katalog hinaus
- Schutzimpfungen — Auch für Reisen
- Heilpraktiker und Naturheilkunde — Erstattung nach Gebührenverzeichnis
- Hilfsmittel — Hörgeräte, Einlagen und weitere Verordnungen
Stationär und Einkommen
Was im Krankenhaus und bei längerer Krankheit tatsächlich zählt.
- Ein- und Zweibettzimmer — Unterbringung nach Wahl
- Chefarztbehandlung — Freie Wahl des behandelnden Arztes
- Freie Krankenhauswahl — Auch über die nächstgelegene Klinik hinaus
- Krankentagegeld — Ersetzt das Nettoeinkommen nach Ende der Lohnfortzahlung
- Auslandsreisekrankenversicherung — Einschließlich Rücktransport
Vollversicherung und Pflege
Die Entscheidungen mit der längsten Wirkung — und dem größten Beratungsbedarf.
- Private Krankenvollversicherung — Für Angestellte über der Grenze, Selbstständige und Beamte
- Beihilfeergänzung — Für Beamte und Anwärter
- Pflegezusatzversicherung — Schließt die Lücke zwischen Pflegegeld und tatsächlichen Kosten
- Pflegetagegeld — Frei verwendbare Leistung je Pflegegrad
- Anwartschaftsversicherung — Erhält Ihre Rechte bei längerer Unterbrechung
Krankenversicherung ist nur ein Baustein
Privatkunden
Arbeitskraft, Wohnen, Haftpflicht und Vorsorge. Mit einem Rechner, der Ihre Absicherungslücke bei Berufsunfähigkeit und im Todesfall beziffert — in 60 Sekunden und ohne Anmeldung.
Firmenkunden
Als Selbstständiger oder Geschäftsführer gelten für Sie andere Regeln — beim Wechsel in die private Krankenversicherung ebenso wie bei Krankentagegeld und Altersvorsorge.
Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist eine Entscheidung für Jahrzehnte. Eine Rückkehr in die gesetzliche Kasse ist nur unter engen Voraussetzungen möglich. Wir besprechen deshalb ausdrücklich auch die Gründe, die dagegen sprechen.
Ob sich der Wechsel lohnt, hängt an Ihrer Situation.
Wir rechnen offen durch, was für und was gegen einen Wechsel spricht — auch dann, wenn das Ergebnis Bleiben heißt.
Oder direkt anrufen: 08861 2268383