Arbeitskraft
Der Staat sichert Ihren Beruf nicht ab.
Viele glauben, es gebe eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Die gibt es für alle nach 1961 Geborenen nicht mehr. Was es gibt, ist etwas anderes — und deutlich weniger.
So wenig müssen Sie noch arbeiten können, damit die gesetzliche Erwerbsminderungsrente gestrichen wird. Und zwar in irgendeinem Beruf — nicht in Ihrem. Ein Dachdecker mit kaputtem Rücken, der noch drei Stunden am Empfang sitzen könnte, bekommt nichts.
Der Unterschied, an dem alles hängt
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Ihre Ausbildung, Ihre Erfahrung, Ihr Einkommensniveau bleiben geschützt.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente fragt danach nicht. Sie prüft, ob Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch arbeiten können — in jeder zumutbaren Tätigkeit. Volle Erwerbsminderung gibt es erst unter drei Stunden täglich, teilweise unter sechs.
Hinzu kommt: Wer nach 1961 geboren ist, hat den Berufsschutz der alten Berufsunfähigkeitsrente vollständig verloren. Für alle jüngeren Jahrgänge existiert er nur noch privat.
Warum die häufigsten Ursachen niemanden schützen
Der Reflex ist, an Unfälle zu denken. Tatsächlich sind psychische Erkrankungen die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit, gefolgt von Erkrankungen des Bewegungsapparats und Krebs. Unfälle liegen weit dahinter.
Das hat eine unangenehme Folge: Eine Unfallversicherung deckt den wahrscheinlichsten Fall gerade nicht ab. Sie ist eine sinnvolle Ergänzung, aber kein Ersatz.
Worauf es in den Bedingungen ankommt
- Verzicht auf abstrakte Verweisung — der Versicherer darf Sie nicht auf einen anderen Beruf verweisen, den Sie theoretisch ausüben könnten
- Prognosezeitraum sechs Monate — nicht länger, sonst warten Sie zu lange auf Leistung
- Rückwirkende Leistung — ab Eintritt der Berufsunfähigkeit, nicht ab Antragstellung
- Nachversicherungsgarantie — Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Heirat, Geburt oder Gehaltssprung
- Beitragsdynamik — damit die Rente nicht von der Inflation aufgezehrt wird
Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit im Vergleich
| Merkmal | Gesetzliche Erwerbsminderung | Private Berufsunfähigkeit |
|---|---|---|
| Maßstab | Allgemeiner Arbeitsmarkt, jede zumutbare Tätigkeit | Ihr zuletzt ausgeübter Beruf |
| Schwelle | Unter drei Stunden täglich für die volle Rente | 50 Prozent des bisherigen Berufs |
| Höhe | Abhängig von Entgeltpunkten, meist deutlich unter dem Nettoeinkommen | Frei vereinbarte Rente |
| Voraussetzung | Mindestens fünf Jahre Versicherungszeit, drei Jahre Beiträge in den letzten fünf Jahren | Bestehender Vertrag und Gesundheitsprüfung bei Abschluss |
| Selbstständige | In der Regel kein Anspruch ohne freiwillige Beiträge | Unverändert möglich |
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung?
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente prüft dagegen, ob Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch drei Stunden täglich arbeiten können — in irgendeiner zumutbaren Tätigkeit.
Bekomme ich als nach 1961 Geborener noch eine Berufsunfähigkeitsrente vom Staat?
Nein. Der gesetzliche Berufsschutz wurde für alle nach dem 1. Januar 1961 Geborenen abgeschafft. Es gibt nur noch die Erwerbsminderungsrente ohne Berufsbezug.
Was sind die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit?
Psychische Erkrankungen führen die Statistik an, gefolgt von Erkrankungen des Bewegungsapparats und Krebs. Unfälle liegen weit dahinter — eine Unfallversicherung deckt den wahrscheinlichsten Fall also gerade nicht ab.
Wie hoch sollte die Berufsunfähigkeitsrente sein?
Als Orientierung gelten etwa 80 Prozent des Nettoeinkommens. Wichtiger als die reine Höhe sind allerdings die Bedingungen, insbesondere der Verzicht auf abstrakte Verweisung und eine Nachversicherungsgarantie.